Bemerkungen in eigener Sache
 

Wasser- und Strom-Zählerstände (nicht den Verbrauch) auf dem Meldezettel im Gartenblätt"! angeben!!!

Da einige Gartenfreunde zwei Jahre und mehr die

Zählerstände Strom und Wasser nicht melden, behält sich der Vorstand das Recht vor, die Versorgung

des Pächters mit diesen Medien zu unterbrechen.

Der entsprechende Verbrauch ist selbstverständlich nachzuzahlen.

Das Bußgeld von 20,00 € ist zur Begleichung des Mehraufwandes bei der Abrechnung erforderlich und

ist kein Ausgleich für den Verbrauch von Strom und Wasser.
 

Säumige Gartenfreunde sollten daran denken, dass der Verein den jährlichen Strom und Wasserverbrauch bis zur

neuen Jahresrechnungslegung vorfinanzieren muss.

Die Bekanntgabe von Änderung der Adresse ist eine satzungsgemäße Pflicht für jeden Gartenfreund.

Fehlleitungen von Post gehen zulasten des Pächters.
 

Die Angabe von Änderungen der Rufnummer erleichtert das Arbeiten immens, auch um Nachteile für den

einzelnen Pächter so gering wie möglich zu halten.

Kündigungen für die Mitgliedschaft im Verein und die Parzelle sowie den Bezug der Zeitung „Gartenfreund“
 

sind bis 31. August beim Vorstand einzureichen.

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