Aus gegebenem Anlass möchten
wir nochmals auf die Bedingungen zur Errichtung von genehmigungs- oder
meldepflichtigen Baulichkeiten
auf der vom Verein
gepachteten Kleingartenparzelle hinweisen:
Genehmigungspflichtig sind:
Hochbauten: Gartenlauben,
Überdachungen von Freisitzen,
Geräteschuppen und Gewächshäuser
Bauliche Anlagen: Pergolen, befestigte Wege, Einfriedungen, Terrassen,
Aufschüttungen, Abgrabungen, Zäune und Tore
Bauten, die die Struktur der Kleingartenanlage verändern
Meldepflichtig sind:
Brunnen, zur Nutzung von Grundwasser
Nicht unter diese Bestimmungen fallen aufblasbare Kinderbadebecken, Folienzelte
und Frühbeete
Rechtliche Grundlagen dafür sind:
Bundeskleingartengesetz,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Bundesnaturschutzgesetz,
Baugesetzbuch,
Sächsische Bauordnung,
Wasserhaushaltsgesetz
Rahmenkleingartenordnung LSK Sachsen der Kleingärtner e. V.
in der jeweils gültigen Fassung
Für weitere Informationen steht Ihnen der Vorstand in den monatlichen
Sprechstunden zur Verfügung.