Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Bedingungen zur Errichtung von genehmigungs- oder meldepflichtigen Baulichkeiten
auf der vom Verein gepachteten Kleingartenparzelle hinweisen:

Genehmigungspflichtig sind:

Hochbauten: Gartenlauben, Überdachungen von Freisitzen,
Geräteschuppen und Gewächshäuser

Bauliche Anlagen: Pergolen, befestigte Wege, Einfriedungen, Terrassen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Zäune und Tore
Bauten, die die Struktur der Kleingartenanlage verändern

Meldepflichtig sind:

Brunnen, zur Nutzung von Grundwasser

Nicht unter diese Bestimmungen fallen aufblasbare Kinderbadebecken, Folienzelte und Frühbeete

Rechtliche Grundlagen dafür sind:

Bundeskleingartengesetz,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Bundesnaturschutzgesetz,
Baugesetzbuch,
Sächsische Bauordnung,
Wasserhaushaltsgesetz
Rahmenkleingartenordnung LSK Sachsen der Kleingärtner e. V.

in der jeweils gültigen Fassung



Für weitere Informationen steht Ihnen der Vorstand in den monatlichen Sprechstunden zur Verfügung. 

 

zurück