Grundsätze der Gemeinschaftsarbeit
1. Die Pflichtstunden sind zu einer Hälfte im ersten Halbjahr und
zur anderen Hälfte im zweiten Halbjahr abzuleisten.
2. Die Leistungen der Pflichtstunden sind grundsätzlich mindestens eine Woche vorher über den Briefkasten am Werkhof anzumelden.
3. Anmeldungen für Sonnabendleistungen sind
bis 11:00 Uhr des vorhergehenden Sonnabend und
Anmeldungen für Mittwochleistungen sind
bis 16:00 Uhr des vorhergehenden Mittwoch erforderlich!
4. Leistungen für Oktober müssen bis 30. September angemeldet werden!
5. Die Pflichtstunden sind in 2 Blöcken zu je 4 Stunden zu leisten.
6. Beginn und Ende der Gemeinschaftsarbeit ist auf dem Werkplatz.
7. Nach zwei Stunden ist eine Pause von 10 Min. vorgesehen.
8. Ohne Anmeldung kann ein Einsatz nur bei Bedarf berücksichtigt werden!
9. Die Arbeitsgeräte sind nach Arbeitsschluss vollzählig und gesäubert beim Einsatzleiter abzugeben.
10. Gemeinschaftsarbeit kann ausschließlich nur von Vereinsmitgliedern geleistet werden.
11. Jugendliche, die Arbeitseinsatz leisten, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
12. Für die Zeit des Einsatzes sind die Vereinsmitglieder durch die
kollektive Unfallversicherung des Vereines versichert.